Unterstützung bei Erstattungsproblemen

Zunehmend problematisch entwickeln sich im deutschen Gesundheitssystem die Auslegungen seitens der Kostenerstatter bezüglich der Erstattungsfähigkeit von medizinischen Behandlungen.

Ärzte und Zahnärzte haben offizielle und rechtsgültige Gebührenordnungen, anhand derer sie ihre Behandlungen abrechnen. Doch viele kostenerstattende Stellen haben mitunter auf deren Eigeninteresse beruhende Interpretationen bezüglich dieser Gebührenordnungen. Insbesondere innovative Behandlungsmethoden werden von den privaten Krankenversicherungen und Beihilfestellen nicht oder nicht zu vollständig erstattet.

Oftmals existieren hier dann Urteile, die man kennen muss. Konversationen mit Erstattungsstellen gestalten sich oftmals so, dass diese Urteile aufgeführt werden müssen, um die Chance auf eine vollständige Erstattung zu erreichen.

Unser Erstattungsservice prüft, ob eine Nichterstattung einer Versicherung begründet ist.
Manchmal handelt es sich um versicherungsvertraglich bedingte Nichterstattungen, in diesem Fall ist ein Patient unterversichert und hat keinen Anspruch auf höhere Erstattungsleistungen und muss gegebenenfalls entsprechende Eigenanteile selbst tragen. Doch eine immer größer werdende Anzahl der Begründungen für Nichterstattungen ist häufig nicht stichhaltig, und genau da können wir Ihnen helfen.

Wird eine Rechnung von Ihrem Kostenträger (Krankenversicherung oder Beihilfestelle) also nicht wie von Ihnen erwartet erstattet, wenden Sie sich gern an unsere Praxis.